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   OVG Sachsen, 07.10.2008 - 2 B 475/07   

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https://dejure.org/2008,13684
OVG Sachsen, 07.10.2008 - 2 B 475/07 (https://dejure.org/2008,13684)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.10.2008 - 2 B 475/07 (https://dejure.org/2008,13684)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 2 B 475/07 (https://dejure.org/2008,13684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsRKG § 2; § 3, § 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwertes für ein Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Reisekosten für einen nicht am Dienstort wohnenden Beamten; Reisekostenvergütung zur Abgeltung dienstlich veranlasster Mehraufwendungen; Begriff der Mehraufwendungen i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 Sächsisches Reisekostengesetz (SächsRKG)

  • Judicialis

    SächsRKG § 2; ; SächsRKG § 3; ; SächsRKG § 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 419
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03

    Reisekostenvergütung - Kürzung bei Kostenersparnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2008 - 2 B 475/07
    In den Begriff "Mehraufwendungen" sind vom Wortsinn her nur erhöhte Aufwendungen einbezogen, die der Dienstreisende ohne die Dienstreise oder den Dienstgang nicht hätte (vgl. BAG, Urt. v. 19.2.2004 - 6 AZR 111/03 -, zit. nach juris).

    Ein unzulässige Vorteilsgewährung läge aber vor, wenn bei der Festsetzung der Reisekostenvergütung vom Dienstreisenden zu tragende und aus dienstlichem Anlass ersparte Kosten der allgemeinen Lebensführung unberücksichtigt blieben (BAG, Urt. v. 19.2.2004 a. a. O.).

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2008 - 2 B 475/07
    Diese Kosten sind nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn der nicht am Dienstort wohnende Beamte keine Anwesenheitspflicht am Dienstort oder dort keine regelmäßigen Dienstgeschäfte zu erledigen hat, etwa, weil er dienstliche Obliegenheiten von zuhause aus verrichtet (so BVerwG, Urt. v. 21.6.1989 - 6 C 4/87 - LAG Schl.-H., Urt. v. 11.7.2000 - 3 Sa 143/00 -, zit. nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.07.2000 - 3 Sa 143/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2008 - 2 B 475/07
    Diese Kosten sind nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn der nicht am Dienstort wohnende Beamte keine Anwesenheitspflicht am Dienstort oder dort keine regelmäßigen Dienstgeschäfte zu erledigen hat, etwa, weil er dienstliche Obliegenheiten von zuhause aus verrichtet (so BVerwG, Urt. v. 21.6.1989 - 6 C 4/87 - LAG Schl.-H., Urt. v. 11.7.2000 - 3 Sa 143/00 -, zit. nach juris).
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    In Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO ist regelmäßig vom halbierten Streitwert für das Normenkontrollverfahren(vgl. die vorläufige Festsetzung vom 31.8.2012 - 2 C 271/12 -) auszugehen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.2.2008 - 2 B 475/07 -).
  • OVG Saarland, 27.02.2008 - 2 B 450/07

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    (vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.2.2008 - 2 B 475/07 -).
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 276/12

    Vorläufige Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen im Rahmen eines

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.2.2008 - 2 B 475/07 -].
  • VG Potsdam, 14.05.2013 - 21 K 2495/12

    Personalvertretungsrecht der Länder

    Dieses Missverhältnis kann auch nicht dadurch kompensiert werden, dass dem Beamten nachgelassen wird, die Dienstreise unmittelbar von seiner Wohnung aus zu beginnen und dort zu beenden, jedoch aus Sparsamkeitserwägungen ihm beim Ersatz der Wegekosten die fiktiven Kosten des Weges zwischen Wohnung und Dienststelle anzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1989 - 6 C 4/87 -, Juris, Rn. 19 und 20; und Urteil vom 3. Febr. 1982 - 6 C 194/80 -, Juris, Rn. 13.; VGH München, Urteil vom 3. Juni 2008 - 14 B 06.1279 -, Juris, Rn. 19; OVG Bautzen, Urteil vom 7. Oktober 2008 - 2 B 475/07 -, Juris, Rn. 20 und 22; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Juni 1992 - 15 S 2778/91 -, Juris, Rn. 26 ff.; OVG Münster, Urteil vom 22. Mai 1990 - 12 A 515/88 -, Juris, Rn. 3 und 5).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 3/13

    Anspruch auf Reisekostenvergütung in Form von Wegstreckenentschädigung für

    Dabei lässt der Senat offen, ob dies - wie die Beklagte meint - bereits daraus folgt, dass der Kläger an den Reisetagen zur Anwesenheit in der Dienststelle verpflichtet gewesen wäre, wenn er keine Außenprüfungen durchgeführt hätte (vgl. zu einem solchen Fall Sächs. OVG, Urteil vom 7.1.2008 - 2 B 475/07 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 14 B 10.2335

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf die Gewährung zusätzlicher Reisekosten.

    Da Art. 2 Abs. 2 Satz 1 BayRKG und Art. 2 Abs. 4 Satz 1 BayRKG in der hier maßgeblichen Fassung den vorstehend genannten Normen inhaltlich entsprechen, schließt sich der Senat dieser Rechtsprechung auch für das seit dem 1. April 2001 geltende bayerische Reisekostenrecht an (ebenso SächsOVG vom 7.10.2008 LKV 2009, 239 zu § 2 Abs. 2, Abs. 3 SächsRKG).
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